Verkehrsrecht - Online

Führerschein

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Rechtsschutzversicherung - Braucht man Sie wirklich?

Für jeden, der nur einen Moment lang nachdenkt, sollte die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand liegen.

Sie würden doch nie im Traum daran denken, ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren. Ihr Gedanke ist doch sicher: "Zwar passiert mir ja nie was, aber wenn's mal kracht und ich bin schuld, dann brauche ich eine ordentliche Versicherung im Kreuz, die dann für den Schaden zahlt, den ich leider verursacht habe. Schließlich kann sowas in die Millionen gehen, wenn der Unfallgegner auf Dauer schwer verletzt ist".

Sehr richtig! Aber wer kümmert sich um Sie, wenn es Sie - was alle guten Mächte verhindern mögen! - doch mal "unschuldig erwischen" sollte? Unfälle kann leider auch der größte Fahrkünstler nicht vermeiden, wenn sein Gegenüber von allen guten Geistern verlassen ist.

In diesem Falle muß natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden geradestehen. Sie wird folglich alles zahlen, was Ihnen an Schaden entstanden ist. Was Ihnen jedoch im einzelnen an Schadensersatz zusteht - darüber streiten sich häufig die Geister. Und häufig wird vom Unfallgegner auch noch behauptet, Sie seien am Unfall mit Schuld.

Um zu Ihrem Recht zu kommen, bleibt Ihnen deshalb in vielen Fällen nichts anderes übrig, als einen Advokaten zu beauftragen und notfalls vor Gericht zu ziehen. Und das kostet Geld. Gerichtskosten und Anwaltshonorar wollen bevorschußt sein. Und wenn nicht nur die Versicherung sondern auch das Gericht in Bezug auf die Rechtslage anderer Meinung ist als Sie, dann bleibt zumindest ein Teil der Kosten an Ihnen hängen.

Häufig - besonders bei Streitwerten unter 2.000,--DM - kommt "die Soße teurer als der Braten". Dann erstreiten Sie per Urteil z.B. 1.000,-- DM, müssen aber für Ihren Advokaten, das Gericht, die Zeugen und den Gutachter gut und gerne 2.000,-- DM hinblättern. Und dann fragen Sie Ihren Anwalt, ob das denn noch Recht ist, wenn die Kosten höher sind als das, was Sie erstritten haben. Und der kann nur auf die Rechtslage verweisen.

Das alles muß nicht sein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bevor es zum Schadensfall kommt.

Fazit: Für jeden, der am Verkehr teilnimmt, ist der Abschluß eines Verkehrs - Rechtsschutzes dringend zu empfehlen.

Es ist nicht unsere Aufgabe, an dieser Stelle eine Empfehlung für eine bestimmte Gesellschaft abzugeben, und wir wollen das auch nicht tun. Allerdings können wir Ihnen drei Anhaltspunkte für die Auswahl einer Rechtsschutzversicherung geben:

  • Wenn Sie bereits im geschäftlichen Kontakt mit einem Anwalt stehen, können Sie sich dort Rat holen. Er kann Ihnen Auskunft darüber geben, welcher der Versicherer in Ihrem örtlichen Bereich am großzügigsten Deckungsschutz gewährt und welcher eventuell auch einmal Kulanz walten läßt.

  • Sollten Sie Mitglied eines Automobilclubs oder einer Gewerkschaft sein, besteht über diese Schiene praktisch immer die Möglichkeit, zu besseren Tarifen an eine Rechtsschutzversicherung heranzukommen. Manchmal bieten sogar Sportvereine einen solchen Service an. Erkundigen Sie sich.

  • Sind Sie Arbeitnehmer einer Kirche oder einer kirchlichen Organisation (z.B. Caritas), dann besteht für Sie die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung zu äußerst günstigen Konditionen abzuschließen (ebenso bekommen Sie in dieser Position übrigens auch andere Versicherungen und Bankkredite günstiger). Auch hier sollten Sie sich an Ihrer Arbeitsstelle erkundigen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

Zurück
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing
Wenn Sie Fragen haben...