Rechtsschutzversicherung -
Braucht man Sie wirklich?
Für jeden, der nur
einen Moment lang nachdenkt, sollte die Antwort auf diese Frage eigentlich auf der Hand
liegen.
Sie würden doch nie im
Traum daran denken, ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren. Ihr Gedanke ist doch
sicher: "Zwar passiert mir ja nie was, aber wenn's mal kracht und ich bin schuld,
dann brauche ich eine ordentliche Versicherung im Kreuz, die dann für den Schaden zahlt,
den ich leider verursacht habe. Schließlich kann sowas in die Millionen gehen, wenn der
Unfallgegner auf Dauer schwer verletzt ist".
Sehr richtig! Aber wer
kümmert sich um Sie, wenn es Sie - was alle guten Mächte verhindern mögen! - doch mal
"unschuldig erwischen" sollte? Unfälle kann leider auch der größte
Fahrkünstler nicht vermeiden, wenn sein Gegenüber von allen guten Geistern verlassen
ist.
In diesem Falle
muß natürlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Ihren Schaden
geradestehen. Sie wird folglich alles zahlen, was Ihnen an Schaden entstanden ist.
Was Ihnen jedoch im einzelnen an Schadensersatz zusteht - darüber streiten sich häufig
die Geister. Und häufig wird vom Unfallgegner auch noch behauptet, Sie seien am Unfall
mit Schuld.
Um zu Ihrem Recht zu kommen, bleibt Ihnen
deshalb in vielen Fällen nichts anderes übrig, als einen Advokaten zu beauftragen und
notfalls vor Gericht zu ziehen. Und das kostet Geld. Gerichtskosten und Anwaltshonorar
wollen bevorschußt sein. Und wenn nicht nur die Versicherung sondern auch das Gericht in
Bezug auf die Rechtslage anderer Meinung ist als Sie, dann bleibt zumindest ein Teil der
Kosten an Ihnen hängen.
Häufig - besonders bei
Streitwerten unter 2.000,--DM - kommt "die Soße teurer als der Braten". Dann
erstreiten Sie per Urteil z.B. 1.000,-- DM, müssen aber für Ihren Advokaten, das
Gericht, die Zeugen und den Gutachter gut und gerne 2.000,-- DM hinblättern. Und dann
fragen Sie Ihren Anwalt, ob das denn noch Recht ist, wenn die Kosten höher sind als das,
was Sie erstritten haben. Und der kann nur auf die Rechtslage verweisen.
Das alles muß nicht
sein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bevor es zum
Schadensfall kommt.
Fazit: Für
jeden, der am Verkehr teilnimmt, ist der Abschluß eines Verkehrs - Rechtsschutzes
dringend zu empfehlen.
Es ist nicht unsere
Aufgabe, an dieser Stelle eine Empfehlung für eine bestimmte Gesellschaft abzugeben, und
wir wollen das auch nicht tun. Allerdings können wir Ihnen drei Anhaltspunkte für die
Auswahl einer Rechtsschutzversicherung geben:
Wenn Sie bereits im
geschäftlichen Kontakt mit einem Anwalt stehen, können Sie sich dort Rat holen. Er kann
Ihnen Auskunft darüber geben, welcher der Versicherer in Ihrem örtlichen Bereich am
großzügigsten Deckungsschutz gewährt und welcher eventuell auch einmal Kulanz walten
läßt.
Sollten Sie Mitglied
eines Automobilclubs oder einer Gewerkschaft sein, besteht über diese Schiene praktisch
immer die Möglichkeit, zu besseren Tarifen an eine Rechtsschutzversicherung
heranzukommen. Manchmal bieten sogar Sportvereine einen solchen Service an. Erkundigen Sie
sich.
Sind Sie Arbeitnehmer
einer Kirche oder einer kirchlichen Organisation (z.B. Caritas), dann besteht für Sie die
Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung zu äußerst günstigen Konditionen
abzuschließen (ebenso bekommen Sie in dieser Position übrigens auch andere
Versicherungen und Bankkredite günstiger). Auch hier sollten Sie sich an Ihrer
Arbeitsstelle erkundigen.