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Radarmessungen

Neben dem Alkohol am Steuer ist zu schnelles Fahren eindeutig die Unfallursache Nummer 1 in Deutschland. Wenn die Polizei sich also um die Einhaltung der zulässigen Hächstgeschwindigkeiten bemüht, dann ist das objektiv nicht zu beanstanden, sondern sogar begrüßenswert.

Manchmal beschleicht einen allerdings das Gefühl, daß an bestimmten Stellen (z.B. kurz nach einem Ortsschild oder auf innerörtlichen, autobahnähnlich ausgebauten Straßen) weniger mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit als mit Blick auf die leeren öffentlichen Kassen geblitzt wird. In der Tat haben mir Freunde von Freunden erzählt, Freunde von Ihnen hätten einen Freund, der bei der Polizei ist und das sogar im Rahmen einer abendlichen Biertischrunde bestätigt haben soll.
Wenn man sich dann noch vor Augen hält, daß alle Verwarnungsgelder bis DM 80,00 ausschließlich in die kommunalen Kassen fließen und sich Kommunen und Länder den Erlös von Bußgeldern über DM 80,00 hälftig teilen, dann kommt einem unwillkürlich der Gedanke, daß das Gefühl, von dem man da beschlichen wurde, eventuell einen realen Hintergrund haben könnte.

Interessantes über Radarmessungen erfahren Sie hier:

Die Verwendung von "Anti-Blitz-Buchstaben" auf dem Kennzeichen ist laut OLG Düsseldorf eine Urkundenfälschung.
Warnungen vor Radarkontrollen beeinträchtigen laut OVG Münster die ordnungsgemäße Polizeiarbeit auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und können deshalb untersagt werden.
Warnungen vor Radarkontrollen stellen laut OLG Stuttgart als solche keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn sie nicht mit Verkehrsbehinderungen verbunden sind.
Radarmessungen, die im Auftrag von Behörden durch private Firmen durchgeführt werden, sind nach dem Bayerischen Obersten Landesgericht nur unter ganz bestimmten Bedinungen zulässig.
Der Betrieb von Radarwarngeräten ist derzeit gemäß einer Entscheidung des LG Berlin nicht strafbar
Radarwarngeräte - Wie arbeiten sie und was bringen sie?
Eine Übersicht von Michael Heier
Alles rund um Radar und Laser erfahren Sie derzeit am ehesten und am besten auf den Seiten von Michael Heier.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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