Ihre Münchner Polizei Informiert:
Mehr Sicherheit an Haltestellen
Originaltext des
gleichnamigen Flugblatts der Münchner Polizei
Zur Verbesserung der Sicherheit an Haltestellen von
Omnibussen des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, wurde zum
1. August 1995 die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert.
Besonders Kinder und Senioren bringen oft beim Erreichen bzw.
Verlassen dieser Verkehrsmittel nicht die nötige Aufmerksamkeit auf.
Die Änderung soll dazu beitragen, vor allem diese
Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fahrzeugverkehr besser zu schützen.
Auf den folgenden Seiten zeigen wir Ihnen Beispielen, wie Sie
sich als Fahrzeugführer beim Vorbeifahren an Haltestellen verhalten müssen.
1.: ÖPNV = Öffentlicher
Personen- und Nahverkehr