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Ihre Münchner Polizei Informiert:

Mehr Sicherheit an Haltestellen

Originaltext des gleichnamigen Flugblatts der Münchner Polizei

Zur Verbesserung der Sicherheit an Haltestellen von Omnibussen des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, wurde zum 1. August 1995 die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert.

Besonders Kinder und Senioren bringen oft beim Erreichen bzw. Verlassen dieser Verkehrsmittel nicht die nötige Aufmerksamkeit auf.

Die Änderung soll dazu beitragen, vor allem diese Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fahrzeugverkehr besser zu schützen.

Auf den folgenden Seiten zeigen wir Ihnen Beispielen, wie Sie sich als Fahrzeugführer beim Vorbeifahren an Haltestellen verhalten müssen.

1.: ÖPNV = Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

 

 

© Verkehrspolizei München 1997

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