Verkehrsrecht - Online

Neuwagenkauf

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Bestellung: Was Sie beachten müssen.

Der Neuwagen, den Sie wollen, ist in den seltensten Fällen vorrätig. Deshalb sucht man sich anhand eines Vorführmodells einen Typ aus um dann anschließend mit Hilfe des Katalogs festzulegen, wie das Fahrzeug genau ausschauen soll. Anschließend wird bestellt, und hier gilt es, das erste Mal aufzupassen:

  1. Bindungsfrist: Eine Bestellung stellt noch nicht den Abschluß eines Vertrags dar. Der Händler nimmt nur eine Erklärung entgegen, in der Sie sich verpflichten, ein Auto zu kaufen, bindet sich aber selbst noch nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers enthalten dann zumeist Klauseln darüber, wie lange Sie an Ihre Bestellung gebunden sind und wie lange der Händler zuwarten darf, bis er Ihre Bestellung entweder akzeptieren oder ablehnen muß. Die von den meisten seriösen Händlern benutzten Neuwagen-Verkaufsbestimmungen (NWVB) sehen für PKW eine Frist von 4 Wochen und für Nutzfahrzeuge eine Frist von 6 Wochen vor. Diese Fristen hat die Rechtsprechnung als angemessen akzeptiert (BGH MDR 1990, 429). Innerhalb dieser Frist muß der Händler also Ihre Bestellung akzeptieren oder (schriftlich) ablehnen. Sind im Vertrag längere Bindungsfrist vereinbart, kann die Bindungsklausel im Einzelfall unwirksam sein. Bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit einem Anwalt in Verbindung.
  2. Bekommen Sie eine schriftliche Vertragsbestätigung vom Händler, vergleichen Sie diese bitte genau mit der Bestellung. Weicht die Bestätigung von der Bestellung ab (z.B. falsche Farbe, andere Sitze o.Ä, der Teufel sitzt hier oft im Detail!), dann können Sie die Annahme des abweichenden Fahrzeugs ablehnen. Denn dann ist überhaupt kein Vertrag zustandegekommen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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