Inline-Skating
Auf der Straße oder dem Gehweg?
Welche Ausrüstung?
Welche Versicherung?
Auf der Straße oder dem Gehweg?
Früher war alles klar: Es gab entweder Rollschuhe, auf denen
man sich eher unbeholfen und langsam auf dem Gehweg entlang bewegte - oder es gab
Fahrräder, mit denen man sich auf der Fahrbahn seinen Platz gegen die Autos erkämpfte
oder auf dem Radweg entlangschnurrte - teils mit beachtlicher Geschwindigkeit.
Nun gibt es Inline-Skates, Dinger, die entfernt ausschauen
wie Rollschuhe, deren Benutzer sich bewegen wie Eisschnelläufer und mit denen man von der
Geschwindigkeit her mit Fahrrädern locker konkurrieren kann.
Fahrräder auf dem Gehweg sind - zumindest für Erwachsene -
verboten. Rollschuhe auf der Fahrbahn sind es ebenso. Wohin also mit den Inline-Skatern?
Lt. einer Auskunft der Bundesregierung vom 18. November 1996 gelten für Inline-Skater die
folgenden Regeln:
- Inline-Skates sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO, sondern
sog. "besondere Fortbewegungsmittel" nach § 24 StVO (ähnlich
Kinderfährrädern, Rollern oder Kinderwagen). Das heißt, daß man sich mit Inline-Skates
grundsätzlich nur auf dem Gehweg fortbewegen darf.
- Ferner sind Inline-Skates Spielgeräte im Sinne von § 31
StVO, d.h., daß man mit ihnen weder auf Fahrbahnen noch auf Seitenstreifen und auch
nicht auf Fahrradwegen fahren darf. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn Straßen
insoweit besonders ausgeschildert sind ("Spielstraße").
- Das heißt, daß sich Inline-Skater auf dem Gehweg genauso
verhalten müssen wie Rollschuhfahrer: Sie müssen ihr Verhalten und insbesondere ihre
Geschwindigkeit jeweils den Ortsverhältnissen anpassen, also insbesondere der Breite des
Gehweges. Begegnen oder überholen sie Fußgänger, müssen sie langsamer fahren, notfalls
Schrittempo. Generell gilt § 1 StVO: Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer darf auch ein
Inline-Skater andere Verkehrsteilnehmer (und dazu gehören natürlich auch die Benutzer
eines Gehweges) weder gefährden, behindern, belästigen oder gar schädigen.
Für einen sportlich engagierten Inline-Skater mögen dies (verständlicherweise)
unzumutbare Bedingungen sein. Leider ist dies aber im Moment noch die Rechtslage! Wer also
Inline-Skating im Grenzbereich betreiben will, muß dies auf Privatgrund tun. Es mag zwar
nicht ohne Reiz sein, über Mülleimer oder Parkbänke hinwegzuspringen oder
Fußgänger-Treppen hinunterzufahren. Rechtlich in Ordnung ist das aber leider nicht. Wer
an seine fahrerischen Grenzen gehen will, sollte sich an die "Halfpipe" des
örtlichen Skate-Geländes halten.
Die
Ausrüstung
Das Leben an sich ist gefährlich: Auch wer aus dem Bett
fällt, kann sich theoretisch das Rückgrat brechen. Entsprechend gefährlicher lebt der,
der Sport treibt.
Um das Risiko in Grenzen zu halten, sollte der Inline-Skater
gut abfedernde Handge- lenks-, Ellenbogen- und Knieschützer tragen. Solche
Kleidungsstücke gibt es set-weise zu kaufen. Bitte vergleichen Sie die Preise. Die
Unterschiede sind erheblich!
Auch ein Kopfschutz empfiehlt sich - ein in der Halfpipe
versuchter Salto kann sehr leicht am falschen Ende des Körpers enden! Am besten eignet
sich ein Fahrradhelm.
Die Skates selber sollten mit Bremsen versehen sein.
Versicherung
Wer sich als Anfänger auf Inline-Skates fortbewegt, ist froh
um jeden daher-kommenden Laternenpfahl - die einzig andere Alternative wäre die zwar
altbewährte aber schmerzhafte Pobacken-Bremse. Hat man weder eine Laterne noch Platz zum
Hinfallen zur Verfügung, kann es oft am Straßenrand stehende Autos in Mitleiden-schaft
ziehen; evtl. werden gar unschuldige Fußgänger mit in die Knie gezwungen. Für dabei
entstehende Schäden sollte jeder Inline-Skater versichert sein:
Solche Schäden sind normalerweise von einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.
Voraussetzung dafür ist aber, daß man weder vorsätzlich noch grob fahrlässig handelt.
Wer also von einem Gehsteig über die Fahrbahn hinweg zum anderen wechselt und dort seinen
entgegenkommenden Mathe-Lehrer zu Boden reißt, dem wird seine Versicherung kaum die
Kosten für dessen Jacket und Hose erstatten, insbesondere dann nicht, wenn das
Zwischenzeugnis im Fach Mathe bedenkliche Ergebnisse aufweist.
Das gleiche gilt für denjenigen, der "voll Stoff"
weiterfährt, obwohl ihm kleine Kinder oder alte Omas entgegenkommen. So etwas ist grob
fahrlässig!
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Kinder übrigens
bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. ihrer (vorherigen) Heirat bei den Eltern mitversichert.
Wegen des erhöhten Sportlerrisikos empfiehlt sich ferner auch der Abschluß einer Unfallversicherung. Diese muß jedoch im Gegensatz
zur Haftpflichtversicherung für jeden Skater einzeln abgeschlossen werden.