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Wann und wie muss die Kaution gezahlt werden? 

Nach dem Mietvertrag ist die Kaution meist zu Beginn des Mietverhältnisses zusammen mit der ersten Monatsmiete fällig. Für den Mieter bedeutet dies oft eine finanzielle Belastung, die über die Grenze des Machbaren hinausgeht. Deshalb kann der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB verlangen, dass die Kaution in drei gleich hohen Raten gezahlt wird. Die erste Rate ist dann nach dem Gesetz jedenfalls zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Die Kaution kann auch als Bankbürgschaft geleistet werden, wenn sich die Vertragsparteien auf eine solche Regelung einigen. Das hat für den Mieter den Vorteil, dass er die Kautionssumme nicht aufbringen, sondern lediglich Avalzinsen für die Bankbürgschaft zahlen muss. Bei relativ kurzer Mietzeit und gleichzeitig relativ hohem Mietzins kann sich das durchaus rentieren.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 18.04.2002

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