Wann und wie muss die Kaution
gezahlt werden?
Nach dem Mietvertrag ist die Kaution meist zu Beginn des Mietverhältnisses
zusammen mit der ersten Monatsmiete fällig. Für den Mieter bedeutet dies
oft eine finanzielle Belastung, die über die Grenze des Machbaren
hinausgeht. Deshalb kann der Mieter nach § 551 Abs. 2 BGB verlangen,
dass die Kaution in drei gleich hohen Raten
gezahlt wird. Die erste Rate ist dann nach dem Gesetz jedenfalls zu Beginn des
Mietverhältnisses fällig.
Die Kaution kann auch als Bankbürgschaft geleistet
werden, wenn sich die Vertragsparteien auf eine solche Regelung einigen.
Das hat für den Mieter den Vorteil, dass er die Kautionssumme nicht
aufbringen, sondern lediglich Avalzinsen für die Bankbürgschaft zahlen
muss. Bei relativ kurzer Mietzeit und gleichzeitig relativ hohem Mietzins
kann sich das durchaus rentieren.