Mietrecht |
Wo Wohnungsbewerber flunkern dürfen...
In einer Stadt wie z.B. München im Moment eine Wohnung zu bekommen – manchmal hat man den Eindruck, ein Sechser im Lotto ist leichter zu kriegen. Im Moment ist der Markt einfach eine Katastrophe. Für jede Wohnung, die diesen Namen auch nur ansatzweise verdient, gibt es hunderte von Bewerbern. Und die Vermieter – die sieben natürlich aus. Gut situiert muß er sein, der Mieter, Kinder darf er auch nicht haben. Aber verheiratet wär nicht schlecht, dann gibt’s nächtens weniger Besuchsverkehr. Andererseits: Ehekräche sollten es auch nicht sein.
Das kann man sogar als Mieter bis zu einem gewissen Grade verstehen. Denn wer wohnt in einem 6 Parteien- Haus schon gern neben einem Saxofonisten, der erst fünf Stunden täglich übt und dann seine Frau mit dem Küchengeschirr bewirft.
Aber muß es denn wirklich sein, daß einen der Vermieter auch noch nach der politischen Einstellung befragt oder danach, ob man Mitglied des Mietervereins ist? Tatsächlich gehen nach der allgemeinen Meinung der deutschen Mietgerichte etliche Fragen, die Vermieter vor Abschluß des Mietvertrags stellen, einfach unter die Gürtellinie und dürften deshalb eben eigentlich nicht gestellt werden. Werden Sie aber doch. Und wenn man Sie dann eventuell falsch beantwortet? Sagen die Richter, daß man deswegen später nicht gekündigt werden darf. Also: Flunkern ist bis zu einem gewissen Grade tatsächlich erlaubt, wenn es darum geht, an eine neue Wohnung heranzukommen. Nur: Wo ist die Grenze?
Eine richtige ausgefeilte Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Über den Daumen kann man aber sagen, daß der Vermieter nach all dem nicht fragen darf, was auf den Hausfrieden, auf die Substanz der Wohnung und auf die Zahlungsmoral keinen Einfluß hat. Fragt er doch danach, muß er sich nicht wundern, wenn er Märchen erzählt bekommt.
Beispiel: Welcher Partei gehören Sie an? Richtige Antwort: Ich bin ein unpolitischer Mensch. Egal, ob Sie der PDS oder den Republikanern angehören. Sind Sie Mietglied des Mietervereins? Geht ihn gar nichts an. Nein – ist immer die richtige Antwort. Sind Sie verheiratet? Muß man wahrheitsgemäß beantworten, weil der Vermieter über die Belegung seiner Wohnung natürlich Bescheid wissen darf. Aber wenn Sie verneinen und dann nach Freund oder Freundin gefragt werden, dann dürfen Sie nach Geschmack und Phantasie antworten, je nachdem, was der Vermieter vermutlich am liebsten hören will. Rauchen und Trinken Sie? Nein, nur gelegentlich mal ein Glas an hohen Festtagen. Wenn Sie dann jede Woche eine Kiste Weißbier hochschleppen, dann ist das im wahrsten Sinne des Wortes "Ihr Bier".Aber Vorsicht: Erfahrene Lügner raten dazu, immer so weit wie möglich bei der Wahrheit zu bleiben. Es ist erstens am glaubwürdigsten und zweitens laufen Sie kaum Gefahr, eine Frage falsch zu beantworten, auf die Sie eigentlich die Wahrheit hätten sagen müssen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 16.07.2001